A[ron] Freimann

Geschichte der Israelitischen Gemeinde Ostrowo (Ostrowo 1896)



Meinem hochverehrten Lehrer

Herrn Dr. Berliner

In Berlin

In Dankbarkeit gewidmet




transcribed from the Gothic text by Matthias Brandt


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Vorrede

Den Rat, welchen Zunz in "Zur Geschichte und Literatur S. 404" den Gemeinden erteilt, Sorgfalt auf die erhaltung von Grabsteinen zu verwenden, ist, falls man ihn auf Gemeindebücher, Privilegien u.s.w. ausdehnt, kaum irgendwo so am Platze, wie bei den isrealitischen Gemeinden der Provinz Posen. Nur selten findet man, abgesehen von den allerbedeutendsten Städten der provinz, eine Gemeindearchiv, oder auch nur eine Sammlung von Urkunden über die Erstehung und Entwicklung der Judenschaft. Monographien haben bisher nur Posen und in neuster Zeit Schneidemühl gefunden.

So wenig vollständig die Quellen für vorliegende Arbeit waren, so konnten sie doch einen Aufschluß gewähren über den Anfang der verhältnismäßig jungen Gemeinde und über ihre Entwicklung. Das älteste Gemeindebuch beginnt mit dem Jahre 1724. Auf die Alten der Gemeinde gehe ich stezts zurück, falls nicht eine andere Quelle genant ist. Es lagen mir ferner die Stadtbücher von Ostrowo vor, die ich aus dem Königl. Staatsarchiv in Posen zur Einsicht nach Berlin erhilt. Außerdem eine Anzahl von Akten über die Ostrowoer Judengemeinde in Südpreußischer Zeit, aus dem Königl. Geheimen Staatsarchiv in Berlin. Die Benutzung dieser Archivalien wurde mir in zuvorkommenster Weise in den Räumen des Königl. Geheimen Staatsarchiv gestattet, wofür ich an dieser Stelle der Verwaltung beide Archive meinen Dank ausspreche. Ein gleicher Dank gebührt dem Vorstande der hiesigen Synagogengemeinde.

Ostrowo, 24. September 1895.

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Der Verfasser

    Falls die Urkunde im Codex Dipl. Majoris Poloniae Nr. 701 nach der "Secundus Premuzl dux Polonie" am 30. Juni 1293 dem Grafen Tarscin für seine ihm geleistete Dienste sein Erbgut Ostrowo schenkt, Sich auf unser Ostrowo bezieht, was aus den worten ..... nostram hereditatem que Ostrovo vulgariter nuncupatur, circa rivulum Prosnam iacentem ..... mit Wahrscheinlichkeit geschlossen werden kann, so wäre dieses die erste Erwähnung der Stadt Ostrowo.

Im 16. Jahrhundert war Ostrowo ein ziemlich bedeutendes Dorf, und erhielt 1564 städtisches Anlegungsrecht. Als Grundherr wird in früherer Zeit Nicolaus v. Oschonice genannt. Im 16. Jahrhundert gehörte es an die Lescynski.1 Im Anfang des 18. Jahrhunderts erhielt der Ort Stadtrechte, die er aber freiwilig 1711 wieder aufgab.2 1714 erlies der Erbherr von Przygodzice Johann Georg Graf von Przebendowski, Großschatzmeister der Krone Polen, einen Aufruf zur Neugründung der Stadt, der er viele Rechte einräumte.3

Daß in dem Dorfe Ostrowo Juden gewohnt haben ist wahrscheinlich, wir hätten auch Gewißheit hierüber, wenn uns die Gemeindebücher der jüd. Gemeinde Kalisch erhalten wären, die leider bei einem Brande im Jahre 1852 zu Grunde gingen. Sicher ist, daß unter jenem Kolonisten, die dem Aufruf Przebendowski's folgten, auch einige Juden waren. Es werden aus eizelne namhaft gemacht, die 1717 angeblich "den Bürgermeister und den Stadtvogt zu schmählen sich unterstanden hätten" und deshalb der Gerichtsbarkeit des Rates unterstellt wurden.4 Näheres hierüber erfährt man nicht; Aufzeichnungen wurden von Juden damals nicht gemacht.

Von einer israelitischen Gemeinde kann aber erst im Jahre 1724 die Rede sein, als Przebendowski am 26. September "nicht allein den Juden, welche sich jetzt schon in Ostrowo befinden, sondern auch anderen, welche künftig noch nach Ostrowo ziehen möchten", ein Privilegium erteilte. Es solten nur 12 Judenwirte geduldet wereden, denen unentgeltlich Grundstücke und Baustellen in gleicher Größe, wie sie damals schon vorhandenen Juden besaßen, gegeben werden sollten. Diese 12 durften in ihren Häusern wieder andre als Mieter aufnehmen. Unter jenen Wirten durften nicht mehr als 4 Fleischhauer sein denen viele Freiheiten eingräumt wurden, und die jährlich an den Administrator der Grundherrschaft 100 Gulden in Geld oder Naturalien zu zahlen hatten. Der Handel mit allerlei Waaren wurde ihnen in Kramladen gestattet, die Abgabe für einen Laden betrug einen Ducaten, der zur Martini an die herrschaftliche Kasse zu entrichten war. Der jährliche Grundzins für ein Haus war auf 12 Ducaten festgesetzt. Verschränkungen bestanden nur darin daß sie gezwungen waren , Salz und Branntwein allein von der Grundherrschaft zu kaufen. Bei Civilstreitigkeiten entschied die Stadtobrigkeit ,die Juden konnten aber stets an den Administrator von Ostrowo appellieren. In Criminalsachen der Erbherr, der sich auch das Recht vorbehalten hatte, die Wahl der "Judenältesten" zu bestätigen. An Abgaben zahlte die Gemeinde an die katholiche Kirche jährlich einen Stein Talg und zwar zu Ostern, und zwei Pfund Pulver "zu Salven bei der Resurection". Besonders wurde betont, daß die Juden keineswegs unter die Ostrower Stadt-Jurisdiction gehören sollten, sondern unter Ostrower Hofe standen. Sie waren außerdem von Kopfgeldern, bürgerlichen und militärichen Abgabe befreit - ausgenommen in Kriegszeiten - doch müssen sie zum Unterhalt des Stadtschreibers und Stadtwächter, zur Reparatur der Brunnen u.s.w. beitragen. Das Wohnen am Ring war Ihnen verboten, sie wurden in eine Gasse gewiesen, wo sie sich anbauten. Dort ließ ihnen Przebendowski auch einen Platz ausmessen, auf dem sie eine Synagoge erbauen könnten, des gleichen einen Ort zum Vergräbnißplatz. 5

Es entstand nun auf dem Platz, wo heute die Nebensynagoge (Beth-Hmidrasch) steht, ein Gebäude 53 Fuß lang und 30 Fuß tief mit Wänden  aus Schrotholz, ohne Fußboden, mit Schindeln gedeckt. Das Haus hatte 3 Thüren, 6 große und 6 kleine Fenster.6 An dieses Haus schloß sich 3 Ruthen entfernt vom Jahre 1785 ein womöglich ein noch armseligeres 21 Fuß lang, 11 Fuß tief und 7 hoch, gleichfalls ein Bretterbau, das als Hospital benutzt wurde, aus 1 Flur, 2 Stuben und 1 Kammer bestehend, und welches 1823 ein wenig umgebaut, die Wohnung des Rabbiners wurde. Hinter diesem Gebäude befand sich schon seit 1760 ein Haus von gleicher Bauart, zu dem Przebendowski's Nachfolger Bielinski das Holz geschenkt hatte, und das die Schule bildete. Als Hospital wurde das 1828 erbaute Häuschen neben dem jetzigen Friedhofe, heute die Wohnung des Friedhofwächters, benutzt, doch wahrscheinlich nur in Zeiten der Cholera. An das Rabbinerhaus schloß sich der Vergräbnißplatz 40¼ Quadratruthen groß; diesem gegenüber lag seit 1790 das Badehaus.7

Der Friedhof wurde nur 56 Jahre von 1724-1780 benutzt, am 7. September 1780 erging an die Judenschaft der strikte Befehl sich innerhalb zweir Wochen einen Begräbnißplatz im Felde zu Kaufen und fürderhin den alten Platz nicht zu mehr gebrauchen "weil er den Christen bei ihren Bauten hinderlich wäre"8 Die Frist wurde am 28. September um 4 Wochen velängert, doch wurde schon im September auf dem, auf Kraemper Gebiet gelegenen Friedhofe, der einen Morgen groß war, beerdigt. Das Platz lag auf Radziwill'schem Majorat, konnte daher nich veräußert werden, und wurde gegen einen geringen jährlichen Zins der Gemeinde gegeben; ein gleiches geschah am 21. Juni 1824, als Fürst Radziwill die Erlaubniß erteilte, den Friedhof um 2 Morgen zu vergrößern, so daß der jährliche Zins jetzt 2 Thaler betrag.

Die kleine Gemeinde war, um alle diese Bauten ausführen zu können, schon von vornherein gezwungen, Anleihen aufzunehmen. Daß diese Beträge nicht gar zu groß waren, darüber hatte nach dem Przeb. Statut der Administrator zu wachen, der die Anleihen zu bestätigen hatte. Nur 100 Gulden waren es, die der Erbherr ihnen vorschoß und die auch für die erste Zeit ausreichen, wahrscheinlich konnte der größte Teil der Baukosten durch Beiträge der einzelnen Mitglieder gedeckt werden. Bald freilich vergrößerte sich die Summe, da mit der Zeit auch die Gewerbefreiheit, die ihnen Przeb. Zu gesichert hatte, Einschränkungen erfuhr. So verbot ihnen Bielinski in seinem 1730 gegebenen Statut, in dem sie früheren Beschränkungen sämtlich anerkannt werden, auch noch den Handel mit Salz, 9 und weil anderseits eine Vergrößerung der Gemeinde nach dem Przeb. Privileg ausgeschlossen war. 1747 nehmen sie abermals 100 Gulden von dem Erbherrn auf, am 24. Juli 1735 1000 Gulden von den katholischen Kirche, eine gleiche Summe am 1. Juni 1760 und ebensoviel den 30. Mai 1764. Wann und zu welchem Zwecke die Gemeinde in die lage kam, von einem Jesuitenkollegium eine ganz namhafte Summe zu leihen, wissen wir nicht, wir erfahren nur, daß, als nach einem Erkenntnisse der Kronschatzkommission zu Warschau am 29. Juli 1765 die Synagogen in Großpolen zur Bezahlung mehrere Summen, die ihnen von den Jesuitenkollegium vorgeliehen waren, verurteilt worden, und durch ein Urteil von 17. Februar 1785 eine besondere Commission eingesetzt wurde, welche das Verhältnis der Beiträge der Judenschaft zur Tilgung dieser Schulden näher ermitteln und die Beträge auf die einzelnen Synagogen verteilen sollte, von dieser Commission am 5. März 1787 ein Distributionsurteil erging, nach welchem die Synagoge zu Ostrowo in 3 Raten:

a. am Montag nach 3 Könige 1780821 Flor. 19 gr. 1 Sch.

b. am 10. Juli 1788        821   "  19  " 1 "u.       

c. am Montag nach 3 Könige 1789821   "  19  " 1 "

Zusammen   2464 Flor.28 gr. – Sch.

oder ca. 411 Thaler zu zahlen hatte. Doch hatte es hiermit noch keineswegs sein Vewenden. Eine Schulden-Tabelle vom Jahre 1822 zeigt die

Abgaben die sie an die Przygodzicer Grundherrschaft zu zahlen hatten, und die sie gezahlt.

    Hatten zu zahlen:            Zahlten:

Im Jahre 1806/7      1666 Gulden    Im Jahre 1803/4     1666 Gulden

Im Jahre 1807/8      1666 Gulden    Im Jahre 1804/5     1666 Gulden

Im Jahre 1808/9      1666 Gulden    Im Jahre 1805/6     1666 Gulden

Im Jahre 1809/1810 1666 Gulden    Im Jahre 1806/7     1607 Gulden

Im Jahre 1810/11     1702 Gulden    Im Jahre 1813/14   1702 Gulden

Im Jahre 1811/12     1702 Gulden    Im Jahre 1814/15   1702 Gulden

Im Jahre 1812/13     1702 Gulden

Man sieht, daß die Gemeinde von 1807 bis 1813 die Beträge schuldig blieb. Von 1815 bis 1822 zahlte sie sehr unregelmäßig. In welcher Weise in südpreußicher Zeit, wo die Regierung auf die Schuldenfahren wurde, wissen wir nichts, keineswegs wurde damals alles getilgt; Den noch 1835 hatten sie jene Summe, die nach Aufhebung der Jesuitenkollegien dem Fiscus zufiel, der sie wiederum zum teil dem Schulfonds überwies, nicht gezahlt, und erst 1836 wurde die Abzahlung erledigt. In den 30 Jahren traten auch wieder geordnete Zustände in der Regulierung der Schulden ein; so löste die Gemeinde am 13. Mai 1833 den Kramzins von 3 Thalern jährlich ab, und kam mit dem Besitzer der Przygodzicer Gütter überein, das 56 Thaler pro Person gezahlt werden sollten. Am 30. Oktober 1839 wurde die Abgabe von 1 Stein Talg und 2 Pfund Schießpulver an die katholische Kirche mit 100 Thalern gelöst. Auch die Schulden wurden damals zum größten Theile getilgt, So daß 1873 einem in Immobilien bestehenden Vermögen von 25 000 Rthl. Eine Schuldenlast von 8000 Rthl. Gegenüberstand.

Die Besserung der pecunlären lage der gemeinde führte zum Teil auch der Umstand herbei, daß die sich vergrößern konnte. Dem Przeb. Statut nach, waren 12 Judenwirte geduldet, die aber hinwiederum an andere vermieten durften. Gemeindebeamte waren stillschweigend - jedenfalls nach Ansicht der Gemeinde – von dieser Zahl ausgenommen. Schon 1740 waren 79 Personen anwesend. 1748 zählte man 16 Häuser, die von Juden  bewohnt wurden.

1770 hatten sie 23 Häuser inne; von den Besitzern waren 9 Schneider, 3 Kürschner, 2 Aertzte, 9 Kaufleute.

1776 fand die erste allgemeine Zählung statt; sie ergab 156 Personen. 1779 war die Zahl nur um ein weniges gestiegen und zwar auf 158 Personen.

Am 10. Januar 1749 befanden sich 381 Personen in Ostrowo, darunter waren 31 Schneider; im ganzen zählte man 2541 Einwohner. 10

1800 hatte Ostrowo 2719 Bewohner; unter diesen 356 Juden. Es waren von 46 Schneidern 31 Juden, von 30 Kürschnern 8 Juden 1 war Posamentier. 11

1803 haben in Ostrowo 37 jüdische Familien gelebt, darunter 17 Krämer.

1815/16  39 Familien und außerdem 13 Krämer.

Am 12. Februar 1819 befand die Gemeinde aus 28 Krämern und 12 Handwerkern, also 40 Familien.

Aus eine Klage der Gemeinde bei der Regierung über gesetzwidriges Verfahren der Grundherrschaft bei den Abgaben, erfährt man, daß die Gemeinde, die 1822 fast ganz verarmt war, 120 Familien zählte, die in 38 Häusern wohnten.

1823 bestand das Gheto aus 40 Häusern und 3 Baustetten, die Christen gehörten, und schloß 136 Familien in sich. Von 24 Kramläden der Stadt waren 18 im Besitze von Juden

1827 hatte die Gemeinde 111 zahlende Mitglieder.

1828 wohnten in 41 Häusern 103 Familien.

1833 zählte die Gemeinde 1205 Personen, außerdem gehörten aus den umliegenden Dörfern noch 78 Personen zu derselben.

1834 hatte sie 207 zahlende Mitglieder.

Am 22. März 1835 waren 1256 Personen (267 Familien) Juden. Darunter waren 2 Lehrer, 1 Rabbiner, 1 Nebenrabbiner, 1 Cantor und Schächter, 2 Synagogendiener, 1 Banquier, 1 Liqueurfabrikant, 8 Kaufleute mit Schnittwaren, 2 mit Galanteriewaren, 14 mit Materialhandel, 1 mit Rauchwaren, 1 mit Lederhandel, 2 von Getränkeschank, 2 Getreide-, 2 Mehlhändler, 34 Kleiderwarenhändler und Krämer, 8 Rohproduktenhändler, 3 Handelsgehülfen, 13 Makler und Factoren, 2 von Hausierhandel, 65 Schneider, 11 Kürschner, 9 Fleischer, 3 Bäcker, 1 Goldarbeiter, 1 Tabakspinner, 1 Uhrmacher, 1 Hutmacher, 2 Glaser, 2 Seifensieder, 1 Gerber, 1 Tischler, 1 Posamentier, 1 Buchbinder, 2 Wattenfabrikanten, 4 Gewerbegehülfen, 2 Lohnfuhrleute, 4 von der Fischerei, 3 Milchpächter, 39 durch Gesindedienst und Tagelöhner, 7 von Almosen, 2 von unbestimmten Gewerbsquellen, 1 Lieferant.

1840 war sie auf 207 zählende Mitglieder gekommen.

1844 gar auf 239

sie ging aber in den Monaten Februar, März 1848 auf 158 zurück12 betrug jedoch im August desselben Jahres 276 beitragende Mitglieder.

1843 waren 1498 Seelen, 1846 sogar 1709 in Ostrowo.

1855 waren 266 Personen, stimmberechtigt 1865  248 Personen.

Am 3. Juli 1873 zählte man 350 Familien, davon waren 270 steuerpflichtige  Mitglieder.

1890 betrug die Zahl 1870 Seelen. Zur besseren Übersicht diene folgende Tabelle:

1776     156 Personen     1849 Personen

1794     381        "        1861        "

1800     356        "        1873        "

1817     709        "        1880        "

1833     1205      "        1885        "

1835     1256      "        1890        "

1840     1498      "


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Die Gemeinde befand sich, wie wir gesehn, am Ende der 30er Jahre in einer Lage, die es ihr ermöglichte, für ihre Institutionen in weiterem Maße zu wirken, als sie es bisher gekonnt. Für die 1835 gegründete zweiklassige Elementarschule wurde ein Schulhaus notwendig, dessen Bau 1841 angeführt war; ein massives zweistöckiges Gebäude, in dem noch heute die Elementarschule sich befindet. Die erste Klasse aus 42 Kindern bestehend, unterrichtete Baruch Bloch, 13 die zweite Klasse Isaac Callomon,14 sie hatte 94 Kinder. 1843 wurde Dr. M. Piorkowski aus Kreuzburg an die Schule berufen; er scheidet 1851 wieder aus.15 1847 wurde Aron Weg als zweiter Lehrer eingeführt, die Schule wurde nun in drei Klassen geteilt. 1852 wird Jgel erster Lehrer, verläßt jedoch 1860 die Schule wieder und geht nach Polen an die dortige Elementarschule. 1853 wird Bergmann dritter Lehrer. Magnus übernimmt 1860 interimistisch den Unterricht der ersten Klasse, Tritt ihn aber schon 1861 an Jsidor Nürenberg (bisher 2. Lehrer der jüd. Schule in Schwerin a. W) ab. 1862 wird eine vierte Klasse gegründet, mit dem Unterricht wirg Gabriel Cohn aus Chodzesen (vorher in Lyck), betraut. 1863 verläst Magnus die Schule, seine Stelle übernimmt interimistisch Rose, übergiebt sie 1865 an Bruck. 1883 wird Weg in den Ruhestand versetzt (starb 1892), ihm folgt Borchardt aus Rogasen. 1884 scheidet auch Nürenberg aus dem Amte, seine Stelle übernimmt Rektor Haym. 1888 tritt Cohn in den Ruhestand (starb 1890). Die Schule wird nun wieder in drei Klassen geteilt. 1889 wird Nadel Lehrer der dritten Klasse. 1892 wird die Stelle Borchardt's durch Körpel aus Samter besetzt.

Für die 362 schulpflichtigen Kinder, wovon 240 die Elementarschule besuchten, wurde im Jahre 1860 ein gründlicherer Religionsunterricht notwendig, wie er bisher erteilt wurde. So entstand die Religionschuleursprünglich nur für die Schüler der drei ersten Klassen, um deren Erweiterung sich Rabbiner Dr. Freimann große Verdienste erworben. Derselbe gab auch vom Jahre 1874-1884 den jüdischen Religionsunterricht am hiesigen König. Gymnasium; er wird heute teils von Herrn Rabbiner Dr. Plessner, teils von Herrn Hauptlehrer Haym erteilt. Die Religionsschule ist ein Privatinstitut, das von der Gemeinde subventioniert wird. Die Anzahl der Schüler, welche die Elementarschule besuchten, betrag um Jahre:

1835   162 Kinder     1875    258 Kinder

1862   262      "        1880    210      "

1864   266      "        1885    163      "

1865   279      "        1888    148      "

1866   265      "        1890    134      "

1870   244      "        1893    104      "

Zum Jahre 1895  90 Kinder.

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Dem Bau des Schulhauses folgte in der Mitte der 50er Jahre der Plan, eine neue Synagoge zu errichten. Die alte war, was bei der Bauart auch nicht Wunder nehmen kann, morsch und drohte einzustürtzen. Oft war sie, da sie tief lag und Wasser, das keinen Ablauf fand, sich in ihr sammelte, nicht zu benutzen. So beschloß die Gemeinde 1856 den Bau eines neuen Bethauses, zu dem am 7. April 1857 Vormittags der Grundstein gelegt wurde. Die Grundsteinurkunden waren in deutscher und hebräischer Sprache abgefast; erstere hatte folgenden Wortlaut:

"Unter dem Beistande Gottes des Allmächtigen ist heute am 7. April des Jahres 1857 zu dem von der hiesigen jüdischen circa 300 Familien starken Gemeinde aufzuführenden Gotteshause der Grundstein gelegt worden. Es waren bei dieser Feierlichkeit gegenwärtig der Königl. Landrat und Regierungs-Commissarii Herr Wocke, der Bürgermeister und Magistrats-Vorsitzende Herr Augustin; der Rabbiner Herr M.A. Stössel und der derzeitige auf Grund des Gesetzes vom 23. Juni 1847 gewählte Vorstand und die Repräsentanten der Synagogengemeinde. Der Bau wurde ausgeführt durch den, der hiesigen jüdischen Gemeinde als Mitglied angehörigen Maurermeister Moritz Landé, unter der Oberaufsicht des Königl. Bau-Inspectors Herrn Kasel.

Möge Gott seinen Segen hierzu verleihen!

So geschehen und vollzogen hier Stadt Ostrowo, Kreis Adelnau, Regierungsbezirk Posen unter der Regirung Sr. Majestät des Königs von Preußen Friedrich Wilhelm IV. An dem obenbesagten Tage. Rabbiner Stössel hielt die Festrede, die später gedruck wurde.16 1860 war die Synagoge vollendet, die eins der schönsten Gebäude der Stadt geworden war. Die beträchtliche Anleihe, welche die Gemeinde bei v. Nasirowski machte, war nach wenigen Jahren getilgt. Seit 1868 wurde die Synagoge

mit Gas beleuchtet, was zu ihrer Verschönerung beitrag. Leider sollte diese Beleuchtung indirect ein Unglück herbeiführen, wie es schrecklicher selten vorgekommen. Am Vorabend des Versöhnungstages (10. Oktober 1872) erloschen während des Gottesdienstes plötzlich die Gasflammen. Auf einen blinden Feueralärm stürzten ein großer Teil der Anwesenden Frauen nach den Treppen, die, weit zu schmal, für diesen Andrang nicht ausreichten. Die Verwirrung wurde noch größer, als eine alte starke Dame stürzte und so den Weg gänzlich versperrte. Der Katastrophe fielen leider 14 Frauen, 2 Mädchen und 2 Kinder zum Opfer. Die Teilnahme an dem Unglück der Gemeinde war eine allgemeine, auch die Kaiserin lies sich telegraphisch vom Magistrate Bericht über den Vorfall ersataten, um für etwaige in bedrängter Lage befindliche Hinterbliebene zu sorgen.

An Bauten wurde 1867 eine neue Badeanstalt aufgeführt, die erste grenzte, wie wir gesehen, an das Rabbinerhaus angeführt und wurde später in die Parterreräume des 1841 erbauten Schulhauses verlegt. Seit 1869 steht auf dem Platze der alten Synagoge, die wegen Baufälligkeit 1862 abgetragen wurde, die Nebensynagoge (Beth Hamidrasch). 1873 wurde eine Leichenhalle errichtet, nachdem schon vorher eine Umzäunung des Friedhofes ausgeführt war. Durch freiwillige Schenkungen stiftete so manches Gemeindemitglied sich ein dauerndes Andenken. So schenkte füt die Ehre den ersten Hammerschlag bei der Grundsteinlegung der Synagoge (1857) thun zu dürfen, ein Mitglied der Gemeinde zwei große silberne Leuchter; Die Gebrüder Moll in Lissa gaben 1869 das Geld zur Anschaffung eines Leichenwagens. Ein anderes Mitglied ließ im Mai 1871 den Platz des alten Friedhofes, der zur Ablagerung von Schutt benutzt wurde, säubern und mit Bäumen bepflanzen. Es rettete so das Andenken an den Ort, der nach erfolgten Friedensschluß mit Frankreich den Namen "Friedenshain" empfing.

Als die Gemeinde sich 1724 constituierte, war sie ihren geringen Mitteln nach nicht im Stande, mehrere Beamte anzustellen. Sie unterhielt stete Verbindung mit Kalisch, woher auch ein großer Teil der Gemeinde gekommen war, als ihrer Muttergemeinde. So finden sich denn auch noch bis zum Jahre 1773 Verordnungen (Tekanoth) des Kalischer Rabbinats in den Gemeindebüchern verzeichnet, wie man sich auch zur Schlichtung von Streitigkeiten an den Rabbiner in erster Zeit 3, seit 1730  4 Judenältesten, deren Zahl 1814 schon auf 5 gestiegen war.17 Diese halten die Gemeinde nach außen zu vertreten, verteilten die Abgaben und übten eine gewisse Polizei über die Gemeindemitglieder aus. Gewählt wurden sie noch 1841 in der Synagoge. Daß es bei dieden Wahlen nicht immer recht still zuging, zeigt ein Brief des Major v. Usedom, der am 18. Oktober 1797 dem Minister Bericht erstattet, wie er mit Gewalt nach einer solchen Wahl habe Ruhe schaffen müßen.18 1834 wurde das erste Gemeindestatut entworfen, am 23. August 1836 ein zweites, nach dem die Leitung der Gemeinde geregelt wurde und daß, abgesehen von einigen Aenderungen, welche die verschiedene Zeitlage erforderte, bis zu dem noch heute geltenden vom 7. Mai 1877 bestand. An Beamten unterhielt die Gemeinde schon seit ihrem Bestehen einen Schächter, der zugleich Vorbeter war. Erst 1773 entschloß man sich, einen Rabbiner aufzunehmen in Person eines bedeutenden Talmudgelehrten Jacob Lande, der bis zu seinem 1787 erfolgten Tode der Gemeinde vorstand. Ihm folgte Rabbiner Seeb Wolf, der von 1787-1807 Führer der Gemeinde war. Zur jener Zeit hatten die Juden manche Beschwerden mit ihrenm Beamten, die geeignet waren, sie selbst in ihren rituellen Gebräuchen zu stören. Es war vom Kriegs- und Steuerrat Mente in Kalisch  am 26, Oktober 1794 die Verfügung ergangen, es dürfte kein Fleisch mehr von Juden an Christen verkauft werden. Die Gemeinde sollte einen besonderen Beamten anstellen, der das Ausädern verstehe. Bei der schlechten pecuniären Lage der Judenschaft war es ein Fall der Unmöglichkeit, noch einen Beamten zu unterhalten. Kennten die Schlächter einen Teil des Fleisches nicht an christliche Metzger verkaufen, so musten sie das Schlachten gänzlich abstellen. Eine an den damaligen Minister Hoym gerichtete Beschwerde der Gemeinde hatte den gewünschten Erfolg, es wurde der status quo ante wieder hergestellt.19 Zum Nachfolger des 1807 verstorbenen Rabbiners wurde Zebi (Hirsch) Peiser – genannt Hirschele Charif – bestimmt, der nach segensreicher Wirksamkeit 1823 starb. In demselben Jahre schritt die Gemeinde zu einem Neuwahl, die nach langem Schwanken auf Mannheim Auerbach aus Lissa fiel. 1773 als Sohn des bekannten Chajjim Auerbach Rabbiner in Lenczyce (Polen) geboren, hat er sich durch die im Jahre 1834 erfolgte Herausgabe des Buches "Diwre Mischpat" (f. Krotoschin) von seinem Vater verfaßt, zu dem er selbst die Vorredeschrieb, ein Verdienst um die talmudische Wissenschaft erworben. Mannheim Auerbach galt selbst als Koryphae auf den Gebiet des Talmuds, man holte seine Approbation beim Druck von Büchern ein.20 Als er nach  25 jähriger Wirksamkeit am Sonntag 19. März starb, sorgte die Gemeinde für die Wittwe und ihre Kinder. Charakteristisch für die Vermögenslage der Gemeinde im Jahre 1823 ist die Thatsache, daß sie, um neu Rabbiner besolden zu können, bei dem Schwiegervater desselben Joel Halberstadt in Lissa 400 Rthl. Leiht, die sie in 6 Raten wiederzuerstatten verspricht. Dem Rabbiner zur seite stand bis 1833 Joseph Pilz als Dajjan (Rabbinatsassessor). Nach seinem Ableben Joseph David Holleschauer, Sohn des späteren Hollenschauer Rabbiners Arje Jehuda.21 In Lissa 1785 geboren, kam er 1809 nach Ostrowo und starb hier 1862. Zum Nachfolger des verstorbenen Rabbiners Auerbach wurde am 15. Juli 1849 Aron Stössel aus Neu-Rausnitz in Mähren gewählt. Er trat am 1. September desselben Jahres sein Amt an, das er bis zu seinem am 31. Mai 1861 erfolgten Ableben mit größter Gewissenhaftigkeit ausfüllte. Der Bau der neuen Synagoge ist zum größten Teile sein Verdienst. Die gemeinde ehrte sein Andenken dadurch, daß sie für die Hinterbliebenen sorgte. Nach seinem Tode blieb die Rabbinerstelle lange Zeit unbesetzt. Die Functionen des Rabbiners versahen inzwischen die Rabbinatsassessoren Nathan Holzmann (starb 1884) und Samuel Fränkel (starb 1878). Am 13. August 1865 wurde auch Moses Ungar, bisher Rabbiner in Raschkow, als Rabbinatsassessor (Dajjan) aufgenommen. Er war 1814 zu Niß-Palugga in Ungarn geboren, versah in Essek eine Zeit lang die Stelle eines Schächters, kam 1864 als Rabbiner nach Raschkow, 1865 nach Ostrowo und ging 1870 nach Jutroschin. Er ist Verfasser eines Büchleins "Der Pfad der Religion" 120 Krotoschin 1869, das die Gemeinplätze der Moral in unveränderter Weise, wie dieses schon vorher so mancher andere, z.B. Jacob Lisser aus Ostrowo in seinem Buche "Ahawat ha Brith"22 80 Krotoschin 1858, gethan, wiedergiebt. Um einem Verfall der Gemeinde vorzubeugen, wurde 1870 beschlossen, wieder einen Rabbiner aufzunehmen. Im Dezember desselben  Jahres wurde Dr. Freimann aus Filehne nach Ostrowo berufen und am 21. Mai 1871 einstimmig zum Rabbiner des Ortes gewählt. Dr. Jsrael Meier Freimann war 1830 in Krakau geboren, erhielt die erste Vorbildung von seinem Vater. Ging als 13 jähriger Knabe nach Ungarn, besuchte dort die Schulen berühmter Rabbinen. Ging darauf nach einjährigem Aufenthalt in Leipzig im Hause seines gelehrten Bruders nach Breslau und trat dort in die Prima des Gymnasiums ein. Bezog hierauf die Universität Breslau, an der er hauptsächlich Vorlesung über Philosophie hörte. Promovirte 1860 in Jena auf Grund eine Arbeit über die Ophiten und wurde noch in demselben Jahre zum Rabbiner in Filehne erwählt. Am 7. September 1871 übernahm er das Rabbinat in Ostrowo, das er bis zu seinem am 21. August 1884 erfolgten Ableben innehatte. Der Verstorbene war sowohl ein großer Gelehrter, davon zeugen unter anderen seine Werke "Wehishir," I. Teil Lipzig 1873, II. Teil Warschau 1880), als auch ein guter und ausopfernder Seelsorger, davon zeugt das Andenken, das noch heute in gleicher Weise in hiesiger Gemeinde wach ist, wie vordem. Ihm volgte am 29. September 1885 Dr. Elias Plessner. Den 10. Februar 1841 in Berlin als Sohn des berühmten Predigers Salomon Plessner geboren, war er nach Beendigung seiner talmudischen und wissenschaftlichen Studien von 1871-1873 Stiftsrabbiner in Hannover und

seit 1873 Rabbiner in Rogasen. Er entfaltet seit 10 Jahren ein für das Wohl der Gemeinde segensreiche Streben, möge es ihm auch in Zukunft vergönnt sein, in gleicher Weise zu wirken.23

Die Förderung der Gemeindeinteressen bezwecken ferner die zahlreichen Vereine, die am Orte teils

bestanden und zum Teil noch in Wirksamkeit sind und die sämmtlich die Unterstützung der Armen und die Pflege von Kranken bezwecken. Zu den ältesten gehört die schon im vorigen Jahrhundert gegründete "Chewra Kadischa", Verein für Krankenpflege und Leichenbestattung, deren Mitglieder in den Zeiten der Cholera Juden und Christen in gleicher Weise unterstützten und besuchten.24 Der am 6. Oktober 1849 gegründete Verein zur Heranbildung jüdischer Handwerker ging aus dem im Juni 1833 gestifteten Jugendverein hervor. Es bestehen ferner ein Holzverein, Frauenverein25 und Jungfrauenverein.

Die Gemeinde, die sich unter ungünstigen Verhältnissen aus kleinen Anfängen constituierte, zählt heute zu den bedeutendsten der Provinz Posen.


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Anhang

Privileg der Judengemeinde zu Ostrowo vom

26. September 1724

Ich Johann George von Przebendowski, Graf zu Przebendow, Kron-Groß-Schatzmeister, Straost zu Mirachow, Pokrzywin, Grabow u. Przygodzicer Güter, der Stadt Ostrowe, wie auch andrer dazu gehöriger Erbherr und Eigenthümer. Thue hiermit kund und zu wissen allen und jeden, welchen es sowohl jetzt, als in nachfolgenden Zeiten zu wissen zukommen wird, hauptsächlich aber der werthen Nachkommenschaft, nehmlich meinen Successores, die diese meine Güter und Domainen kraft der Rechte und natürlichen Erbfolge erbeigenthümlich besizzen werden, daß, da Ich bey meiner rechtmäßigen Uebernahme dieser Przygodzicer Güter und der Stadt Ostrowe in Erb Besitz alles in einem sehr ansehnlichen Ruine und Desolation, wie auch die bürgerlichen Wohnstätten in geringer Anzahl und wenig Einwohner in diesr Stadt gefunden habe, Ich mich also bemühet habe, diese Stadt Ostrowe nicht allein durch Ansezzung mehrer Einwohner und verschiedener Handwerker, welche ich alsdann verschiedene Besezze, Gerechtigkeiten und Privilegien gegeben habe, in besseren Flor zu bringen und aus der Dürftigkeit und dem Ruine derselben in einen besseren Zustand zu sezzen, sondern auch ansehnliche Summen und Unkosten darauf verwendet habe, um den gerufenen und neuangesessenen Einwohnern Wohnungen und verschiedene andere Gebäude aufzurichten. Da nun durch Ertheilung der Gerechtigkeiten und Privilegien, damit die Herrschaftlichen Verordnungen und alle guten Ordnungen unter der Bürgerschaft in künftigen Zeiten beobachtet werden möchten, Städte und Güter im Wohlstande, Flor, und ihre Subsistenz erhalten werden; Und da auch die Jüdische Nation, welche durch ein allgemeines Reichsgesetz im Königreiche Pohlen beibehalten werden, in solchen Städten wegen des Handels und der Handwerker und Kaufleute zur Bequemlichkeit und zu unterschiedlichen Speculationen der Christlichen Einwohner nötig, auch zu vielen Handelsarten geschickt ist, so habe Ich es auf besonderes Bitten und Ansuchen dieser Juden für billig gehalten, nicht allein diese Juden, welche sich jetzt schon in Ostrowe befinden und sich darin angebaut haben, sondern auch andere, welche künftig noch nach Ostrowe ziehen möchten unter meine Jurisdiction in dieser Stadt und meinem Schutz zu nehmen. Ich ertheile, conferire und bestimme daher zu wahrerer Sicherheit und Gründung dieser Juden, sowohl Ihnen als auch Ihren Nachkommen, welche sich in künftigen Zeiten in der Stadt Ostrowe befinden werden, dieses Mein Recht und Privilegium unter unten angeführten Einkünften zukommen in nachstehender Art und Punkten.

1 mo. Ich ertheile und erlaube durch Mein gegenwärtiges Privilegium der Ostrowoer Judenschaft Plätze und Gründe (diejenigen mitgerechnet, welche sich schon im Ostrowe angebaut haben) nur auf zwölf Juden-Häuser welchen Grundstücke und Baustellen eben so groß, als die der jetzt schon wohnenden Juden in der Stadt ausgemessen soll. Mein Herr Administrator in Ostrowe wird selbst einem jeden Juden-Wirthe an dem Orte welche für die Juden in Ostrowe gewählt und bestimmt ist, seinen Platz besonders ausmessen und bestimmen, wie auch jeden Juden-Wirth in das Ostrowoer Provent-Invertarium einschreiben. Diesen zwölf Juden-Wirthen in Ostrowe wird es dann freystehen, auf ihren Grundstücken und Häusern andere Juden als Einmiether zu ihrem Nuzzen aufzunehmen und zu halten, doch mit der Bedingung ,daß kein Juden-Wirth einen fremden Juden ohne eine richtige Testimonium, woher er sey und wie er sich hier und da verhalten hat, oder ohne Recommendation der Ostrowoer Judenältesten, ingleichen ohne Vorwissen und einwilligung des Herrn Administrators in Ostrowein seinem Hause zur Wohnung aufnehmen soll, bey Strafe des Hofes.

2 mo. Unter diesen zwölf Juden-Wirthen in Ostrowe sollen sich vier Fleischhauer, von welchen immer zwei auf eimal nach der Reihe schlachten und dieses Fleisch vor ihren Häusern und Tischen verkaufen sollen; zur Zeit der Jahrmärkte aber können sie alle vier ihr Fleisch auf den Markt bringen und es daselbst verkaufen. Von diesem Schlachten werden die Ostrowoer Fleischer an den Ostrowoer Hof, dem Herrn Administrator als Schlacht-Zinsen jährlich so viel Fleich zu geben schuldig sein, daß es Hundert Flor. pohl. beträgt, oder sie können es auch im Gelde nehmlich Hundert Flor. pohl. bezahlen. Diese Ostrowoer Juden-Fleischer sollen auch jährlich einen Stein Inselt und besonders noch für die Przygodzicer Herrschaft dem Herrn Administrator alle Jahr zu Martini einen Stain Inselt geben, wobei ihnen auch frey stehen soll, Licht zu ziehen und dieselben in Ostrowe zur Bequemlichkeit der Handwerker und aller anderen Leute zur verkaufen.

3 mo. Da aber auch jede Nation (die Heiden ausgenommen), in dem Königreich Pohlen auf irgend eine Art nach seiner Religion Gott dient, so erlaube ich auch diesen Ostrowoer Juden eine Schule zur Haltung ihres Gottesdienstes zu bauen, wozu ihren der Herr Administrator von Ostrowe eine Stelle oder Platz neben ihren Grundstücken ingleichen eine Stelle zum Kirchhof, wo sie ihre Todten begraben können, bestimmen und abmessen wird. Jedoch müssen sie alle ihre Häuser und Gebäude, wie auch die Schule auf ihre eigenen kosten bauen, indessen dürfen sie keine Schulden und ansehnlichen Summen vom Adel, von der Geistlichkeit oder anderen Personen auf ihre Häuser und zwar so wenig einzelne Juden als alle zusammen gleichsam als wenn es auf ihre Synagoge in Ostrowe geschähe borgen, aufnehmen oder Anleihen machen ohne Bewußtsein und Einwilligung Meiner, als ihres Herrn oder des Herrn Administratoris von Ostrowe Vorwissen bey scharfer vom Hofe auszuerlegende Strafe. Hierüber wird der Herr Administrator immer eine fleißige Aufsicht zu haben verpflichtet sein, damit sie nicht durch heimliche Aufnehmung ansehnlicher Summen und Gelder, die Stadt und den Erbherrn in rechtliche Intriguen bringen möchten, daher soll ihnen auch Niemand, laut des Reichsgesezzes ansehnliche Summen und Gelder, bey Verlust derselben borgen, es sey denn unter Vorwissen und Erlaubniß der Herrschaft oder des Herrn Administrators, weshalb ein Publicandum in der Stadt Ostrowe auf Befehl des Herrn Administrators ergeben soll.

4 to. Es wird auch diesen Juden in diesen ihren zwölf Juden-Häusern erlaubt sein Kräme und Gewölbe, so gut als sie sich dieselben bauen wollen, anzulegen und mit allerley Waaren, Tüchern, Zeugen und Gewürzen zu handeln, und Wolle auf dem Markte zu kaufen und zu verkaufen. Von diesem Handel, wenn nehmlich ein solcher Jude in Ostrowe sich befinden sollte, welcher einen ansehnlichen Handel triebe, auch einen besonders ansehnlichen Kramladen haben sollte, soll ein jeder Jüdische Kaufmann in Ostrowe, von einem solchen Kram jährlich einen Ducaten zu Martini an die Herrschaftliche Kasse zahlen. Alle Juden-Wirthe in Ostrowe aber sowohl diese, welche jetzt schon hier sind, als auch diejenigen, welche künftig bis zur vollen Zahl von zwölf Ducaten in specie zu Martini zu entrichten, wozu die bey ihnen wohnenden Juden-Einmiether nach Proportion eines jeden Einmiethers ihr Theil beitragen müssen, welches sie unter sich selbst alles am besten einzutheilen haben.

5 to. Sie sind verbunden Herrschaftliches Salz und Herringe zu verkaufen und zu kaufen und Herrschaftliches Salz und Herringe zum Schank zu nehmen, so wie es ihnen frey steht, Meth zu machen und zu schänken. Sollte aber einer von ihnen Brandtwein schänken wollen, so muß er den abgezogenen von der Herrschaft auf dem Przygodzicer Hofe nehmen, den ordinairen aber aus dem Przygodzicer Brennhause. Die jetzt schon allhier befindlichen Juden können wenn sie wollen, jährlich drei Tonnen nehmen und denselben nach ihrem Belieben in ihren Destillietr-Vlasen abziehen. Doch steht es ihnen alsdann nicht frey mehr ordinairen Brandtwein zu nehmen und abzuziehen, sondern sie müssen den übrigen schon abgezogen aus dem Przygodzicer Brennhause nehmen. Wenn einer Brandtwein schänken will, der kann ihn auf dem Markte, sowie andere kleine Krämer-Waaren z.B. Leinwand in kleinen Stücken, Spizzen und ihre jüdische Arbeiten zur Jahrmarktszeit und an den Wochenmärkten in der Stadt Ostrowe auf dem Ringe an den gewöhnlichen Orten ohne alles Hinderniß von den Bürgern frey verkaufen, doch soll es Ihnen nichr frey stehen, fremden Brandtwein wo anders her, bey scharfer Herrschaftlicher Strafe und Confiscirung desselben zum Besten des Ostrower Hofes, in die Stadt Ostrowe einzubringen, worauf sowohl der Hof als auch die Stadt-Obrigkeit, besonders in der Nacht, durch ihre Wächter die genauste Acht zu haben verbunden ist.

6 to. Und weil auch diese Juden auch Mittel zum Leben haben müssen, so steht es ihnen, so wie an anderen Orten also auch in der Stadt Ostrowe frey, an allen Markttagen und Jahrmärkten sich dasjenige, was sie zu ihrem Lebensunterhalt nöthig haben, zu kaufen und in ihre Häuser zu bringen, ohne daran von der Stadt gehindert zu werden. Doch wird zwischen den Ostrowoer Bürgern und Juden festgesetzt, daß kein Jude sich unterstehen soll, einen Bürger oder Christen etwas auszukaufen, ingleichen auch kein Christ einem Juden bey einer Strafe an den Hof, welchen der schuldige Theil wird entrichten müssen. Auch soll es den Juden nicht erlaubt sein, auf das Getreide einen höheren Preis zu sezzen, sondern so wie es die Bürger handeln, sollen es auch die Juden zu ihrem Bedarf kaufen.

7 to. Sollte irgend einmal ein Jude mit einem Bürger einen Prozeß, oder etwa ein Unrecht von ihm erlitten haben, so muß er seine Sache mit dem Bürger zuerst bey der Stadt-Obrigkeit suchen und ausmachen, sollte er aber nach der ersten und aufs längste nach der zweiten Citation und Termine durch Prolongationen bey der Stadt-Obrigkeit, bey seinem Unrecht keine Gerechtigkeit erhalten oder das erfolgte städtische Decret zu seinem Nachtheile ausfallen, so steht es den Juden frey von der Stadt-Obrigkeit an das Gericht des Herrn Administrators von Ostrowe zu appellieren, denn einem Jeden muß laut Billigkeit und der Gesezze Gerechtigkeit wiederfahren. Der Adel aber und die Geistlichkeit, wie auch die Bürger, welche mit diesen Ostrowoer Juden in Rechtssachen verwickelt sind, müssen ihre Satisfaction und Gerechtigkeit grade bey der Herrschaft und dem Herrn Administrator von Ostrowe suchen, so auch, wenn dies zwischen Juden und Juden der Fall ist und es von den Ostrowoer Juden-Aeltesten nicht kann ausgemacht und die nicht befriedigt werden können, so können sie an den Herrn Administrator von Ostrowe appellieren. Was Criminal-Verbrechen betrifft, wenn welche sollen begangen werden, so gehört der Urtheils-Spruch für die Herrn Erbherrn oder im Fall ihrer weiten Entfernung wenigstens die Approbation des vom Herrn Administrator gefällten Decrets. Der Herr Administrator von Ostrowe wird auch die von den Juden-Gemeinde gewählten Juden-Aeltesten approbieren und die Wahl dieser Juden-Aeltesten bestätigen und auf drey Jahr unterschreiben, im Fall aber eines von diesen Juden-Aeltesten, während der drey Jahre sterben sollte, so soll sich die Juden-Gemeinde einen anderen an seinem Stelle unter Approbation des Herrn Administrators wählen. Der Herrn Administrator von Ostrowe wird verbunden Sein, diesen Juden Schutz angedeihen zu lassen, gegen alle unbilligen Anfälle, sowohl vom Adel, als auch von der Geistlichkeit und allen anderen Personen und ihnen beyzustehen, damit ihnen kein Unrecht geschehen und sie dadurch nicht ruinirt werden möchten.

8 to. In die Osrowoer Pfarr-Kirche mussen diese Juden alle zusammen Jährlich einen Stein Inselt zu Ostern zu Lampen und 2 Pfund Pulver zu Salven bey der Resurrection geben, hierzu sollen die Ostrowoer Juden alle zusammen schießen.

9 to. Diese Juden sollen keineswegs unter die Ostrower Stadt Jurisdiction gehören, sondern wie gedacht, bloß unter den Ostrower Hof, sie können auch zu keiner Bürgerlichen Contribution oder Abgabe, Kopfgeldern oder Militairischen Abgaben (ausgenommen zu Kriegs Zeiten, so Gott verhüte), auch nicht zur Stellung von Wegweisern, Pferden oder Fuhren gezwangen werden, da sie ihre besondere Abgabe zu die Republik, nach ihren jüdischen Landschafts-Eintheilungen zahlen. Doch müssen sie zum Unterhalt des Stadt-Schreibers in Ostrowe, zur Reparatur der Brunnen und auf die Stadt-Nachtwächter (welche auch bey den Juden wachen und rufen sollen), das ihrige beitragen. Jeder Juden-Wirth wird also von seinem Hause wöchentlich 3 pohl. Groschen, so wie es die Bürger zum Bedarf der Stadt schuldig sind, Contribuirend. In den Christen-Häusern am Ring sollen diese Juden nicht wohnen, sondern nur auf den Gassen, bis sie ihre Häuser werden aufgebaut haben. Dahero sollen sie sich bemühen ohne Verzug und dauerhaft für sich zu bauen, damit sie mit den Christen nicht gemeinschaftlich wohnen, sondern sie sollen in den Häusern der zwölf Juden-Wirthe ihr Unterkommen suchen, wie schon oben gesagt ist. Zu mehreren Gültigkeit wie auch Beweißheit und Besthaltung von Seiten meiner Successoren habe ich dieses Mein Recht und Privilegium eigenhändig unterschrieben und mit Beidrückung meines adelichen Petschafts bestätigt. Gegeben auf dem Pryzgodzicer Schlosse den 26ten September 1724.


J.v. Przebendowski,

Kron-Groß-Schatztmeister

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Besondere Mitteilungen.

A. Verwaltung.

Die auf Grund des Gesetztes vom 23. Juli 1847 getroffene Bestimmung, daß jüdische Gemeinden von einem mehrgliedrigen Vorstande und einem Repräsentantencollegium verwaltet werden, machte seitdem die Wahl dieser neuen Verwaltungsbehörden notwendig. Als leitende Vorsteher wirkten seit 1847:

1.Abraham Cohn, Kaufmann;

2.Mannheim Cohn Baum, Kaufmann;

3.Louis Hellinger"

4.Moritz Wehlau"

5.Simon Spiro"

6.Moritz Pulvermann"

7.Josef Landé"

8.David Goldstein, Königl.Oeconomie-Commissionsrath (legt aus Gesundheitsrücksichten sein Amt nieder; Stellvert. M. Rothstein);

9.Fabian Fränkel, Fabrikbesitzer.

B. Zum Vereinswesen.

Besondere Erwähnung verdient der im Jahre 1882 durch die Gemeindemitglieder M. Brandt, H. Kaiser, M. Pfeffermann, A. Schloss, S. Unger und H. Warschauer gegründete Mildthätigkeitsverein (Gemiloth-Chassudim), der eine segensreiche Thätigkeit entfaltet, indem er durch gewährung von zinslosen Darlehen hilfsbedürftige Gewerbetreibende und Handwerker vor Verarmung schützt. Gegenwärtig wird der Verein neben den noch lebenden Gründern Schloss und Unger von den Herrn S. Spiro als Vorsitzenden, S. Holzmann, S. Josephi und J. Hermann geleite.

C. Geschenke und Vermächtnisse.

a) An Legaten besitzt die Gemeinde von:

1. Pfeffernann Abraham und Luise600 M

2. Zuckermann Lippmann300  "

3. Gutmann Moritz und Amalie900  "

4. Landau Mandel        300  "

5. M. Cohn Baum        1500 "

6. Moszkiewicz Salomon und Hannchen1000 "

7. Gallewski Benjamin1916 "

8. Jaraczewer Max500  "

8- Grabowski Meier300  "


b) Verschiedene Gerätschaften zur Ausschmickung der Synagoge und des Altars event. Sitzstellen spendeten:

Landé Löbel, Friedländer Nathan, Cohn Löbel, Lissner Marcus, Fränkel Boas, Spiro Simon (Bäume zur Anlegung  des Friedenhains cfr. S. 14); Cohn Heimann, Marcus Mannheim, Fuchs Jacob, Gebr, Katz (Berlin), Marcuss Caroline, Pulvermann Moritz, Pilz Moritz, Landau Elias, Krauskopf Heimann-

Die Zinsen der vorerwähnten Legate sind der Gemeinde einzig zum Zwecke der Abhaltung der üblichen gottendienstlichen Berrichtungen an den Sterbetagen der Stifter übergeben worden und werden auch in diesem Sinne verwendet, so daß durch die Legate selbst keinerlei Entlastung in Gemeinde-Steuern eintrit. Die Bedürfnisse der Gemeinde werden vielmehr einerseits durch direkte Gefälle, welche in den letzten Jahren nach Maßgabe der Jahreseinkommensteuer durchschnittlich mit 70% auf die Mitglieder repartiert werden, anderseits durch die nicht unerheblichen Einnahmen aus der Krupke (Schlachgebühren) bestritten werden. Aber wie in so vielen Gemeinden wird auch in unserer der Ertrag aus dieser Position immer geringer, da die Seelenzahl der Gemeinde hauptsächlich durch Verziehen nach größeren Städten und nach Auslande von Jahr zu Jahr stetig abnimmt.

Daß aber auch in der Ferne die ehemaligen Mitglieder unserer Gemeinde ein reges Interesse für dieselbe bewahrt haben, ist aus dem Verlangen nach dem Besitze dieser Schrift wohl ersichtlich. Möge dieses Werckchen die Liebe in allen "Ostrowoern"zu ihrer Heimatgemeinde neu entfachen!

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Verzeichnis

der zur Synagogengemeinde gegenwärtig zählenden haushaltungsvorstände:

Abbe, Isaak

Abbe, Samuel

Abbe, Selig

Bär, Adolf

Bergmann, Gabriel

Bergmann, Gerson

Bergmann, Joseph

Bergmann, Julius

Bialecki, Isidor

Bielski, Salo

Brandt, Abraham

Brandt, Hermann

Brandt, Salomon

Braun, Mannes

Callomon, Heimann

Callomon, Marcus

Callomon, Lazarus

Cohn, Tobias

Cohn, Abraham

Cohn, Benas

Cohn, Max

Cohn, Lazarus

Ehrlich, Mannes

Fränkel, Boas

Fränkel, Emmanuel

Fränkel, Fabian

Fränkel, Isaac

Fränkel, Louis

Friedländer, Elkan

Friedländer, Max

Friedländer, Jacob

Friedmann, Julius

Fuchs, Jacob

Gabriel, Philipp

Getschlig, Marcus

Glaser, Julius

Goldmann, Isidor

Goldstein, David

Grabowski, Leopold

Gross, Sinai

Haase, Elias

Haym, Jacob

Hartmann, Daniel

Hermann, Isidor

Herzfeld, Samuel

Hirsch, S. J.

Hirsch, Louis

Holzmann, Sinai

Holzmann, Louis

Hoppe, Daniel

Jacob, Pinkus

Jacobowitz, Emanuel

Jasculewicz, Hermann

Josephi, Salo

Imbach, Wolf

Imbach, Isidor

Imbach, Siegfried

Kaiser, Heimann

Kaliski, Moritz

Kaliski, Heimann

Karpe, Jacob

Katz, Salomon

Kraus, Salomon

Körpel, Isidor

Krauskopf, Jacob

Lachmann, Aron

Lamm, Heimann

Lamm, Mannheim

Landau, Elias

Landsberg, Dr.

Ledermann, Marcus

Lewkowicz, Wolf

Lissner, Isidor

Liebes, Hermann

Liebes, Carl

Littwitz, Julius

Mamlok, Salomon

Marcus, Efraim

Marcus, Siegismund

Markiewicz, Michel

Markiewicz, Salomon

Mendelsohn, Martin

Mendelsohn, Salomon

Michel, Aron

Michlowicz, Wilhelm

Moses, Julius

Moskiewicz, Salo

Moskiewicz, Salomon

Müller, Aron

Müller, Jacob

Müller, Marcus

Müller, Nathan

Nadel, Isaak

Nathan, Julius

Peiser, Gerson

Peiser, Elias

Pfeffermann, Amalie

Pick, Leopold

Pilz, Arnold

Pinkus, Max

Pinkus, Isidor

Pietrkowski, Louis

Pulvermann, Mendel

Radt, Julius

Remak, Hermann

Rosenthal, Hermann

Rosenthal, Samuel

Rothstein, Max

Salzmann, Fabisch

Salzmann, Marcus

Schall, Hermann

Schall, Marcus

Schloss, Alexander

Schön, Carl

Seidel, Conrad

Seidel, David

Seidel, Ernestine

Seidel, Löbel

Seidel, Scheie

Seidenberg, David

Seidenberg, Samuel

Simon, Leopold

Skaller, Isidor

Skaller, Berel

Skaller, Moritz

Sommer, Ludwig

Spiro, Simon

Springer, Hermann

Starkmann, Baruch

Sternberg, Julius

Stillschweig, Jacob

Süssmann, Mendel

Teichmann, Max

Tisch, Hermann

Tisch, Julius

Tuch, Adolf

Tuchmann, Paul

Tworoger, Albert

Tworoger, Seelig

Unger, Eva

Voss, Isidor

Weg, (widow)

Wegner, Baruch

Weiss, Benno

Weiss, Jonas

Weiss, Marcus

Weitzen, Leopold

Wiener, Meier

Wisch, Simon

Wolf, Paul

Zellner, Joseph

Zellner, Salomon

Zellner, Moritz

Ziegler, Hermann

Ziegler, Eugen


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1 Wuttke "Städtebuch des Landes Posen". Leipzig 1864 S. 388.

2 Bemerkungen z. Gesch. d. Stadt Ostrowo in der "Sängerzeitung" gelegentlich des 20. Provinzialsängerfestes in Ostrowo 15.-16. Juli 1893.

3 Wuttke "Städtebuch" ... Anhang S. 19.

4 Bem. z. Gesch. d. St. Ostr.

5 vgl. Anhang.

6 Den Plan der Synagoge giebt Beilage II.

7 Die Lage der Bauten sowie des gesammten Judenreviers zeigt Beilage I.

8 Stadtbuch von Ostrowo C. 12 Dispositiones Aulica(e) S.1

9 Wuttke Städtebuch. Anhang S.20.

10 Acten des Geh. Staatsarchiv.

11 Wuttke, Städtebuch. S. 388.

12 Dieser Rückgang ist daraus zu erklären, daß ein großer Teil aller Bewohner in den Wirren des Jahres 1848 Ostrowo verließ. Daß die Juden hier stets für die deutsche Sache eintraten und in gleicher Weise den Wachtdienst verfahren, der, als das Militär zurückgezogen war, nötig wurde, weiß der anonyme Verfasser der Schritt: "Erinnerung an unsere Erlebnisse in Ostrowo während der polnischen Insurrection im Jahre 1848" Ostrowo 1849, in lobenster Weise s. 32 und S. 38 zu berichten.

13 1794 zu Sohrau geboren, wurde 1835 erster Lehrer der neugegründeten jüd. Elementarschule, starb 1842. Zeichnete sich durch hervorragende Kenntniß der hebräischen Sprache aus.

14 1796 in Kempen geboren, lebte 4 Jahre in Kreuzburg, darauf 4 Jahre in Schildberg, kam als Hauslehrer nach Blaschke [Polen], wo er ebenfalls 4 Jahre blieb, wohnte seit 1816 in Ostrowo, wirkte hier als Lehrer und Gemeindesekretär. 1845 legte er sein Amt nieder.

15 Piorkowski ist Verfasser einer Partikelconcordanz zur Bibel, die sich handschriftlich im Brit. Mus. in London befindet, wie mein Lehrer Herr Dr. Berliner mir mitzuteilen die Güte hatte.

16 Breslau 1857.

17 Zu südpreußischer Zeit wurden die Aeltesten "Deputierte" genant.

18 Acten des Geh. Staatsarchiv. Ortschaften Litt. Os. Fach 147 Nr. 7. Acta betr. Die Angelegenheiten der Juden zu Ostrowo (1795) Fol. 15. Geh. Südpreß. Regr. Nr. 870  1797 Oct. 1003.

19 vgl. die vorige note.

20 z.B. approbirte er am 27. Ab 5604 (1844) das Buch "Siwche Razon", des Phoebus Fränkel Krotoschin 1845.

21 Arje Jehuda starb 1794 in Holleschau (Mähren); er ist Verfasser des "Jaloth Chen" f. Zolkiew 1802. Die noch in Ostrowo bestehenden Familien Fränkel und Kaliski sind Nachkommen desselben.

22 vgl. die Rec der Schrift in Steinschn. Hebr. Bibliogr. (1858) Nr. 5 S. 92.

23 Besondere Erwähnung verdient der 1892 verstorbenen Kaufmann Mannheim Wiener, der infolge seines großen Wissens befähigt war, den abwesenden Rabbiner zu vertreten und sich stets bereitwillig dieser Ehrenpflicht unterzog.

24 vgl. Allg. Zeitung des Judenthums 1852 Nr. 35 nach einem Berichte der Breslauer Zeitung.

25 Gründer der Holzvereins [Ez. Chajjim] und des Frauenvereins ist der am 20. Juni 1867 im Alter von 73 Jahren hier verstorbene Jacob Wehlau. Zu gleicher Weise ausgezeichnet durch seine Verdienste, die er sich um die Gemeinde erworben, wie als Gelehrter. Er hinterließ handschriftlich eine Anzahl hebräischer, formvollendeter  Gedichte. In seinem Hause war Prof. Dr. H. Grätz längere Zeit Hauslehrer und verkehrte Eduard Lasker, als er sich seines Studiums wegen hier aufhielt.



Copyright © 2008 Victoria Barkoff